jwglogo1.GIF - 1KDokumentations- und Verfahrensrichtlinen für DV-Projekte des Zinfo
© 1997 Wolfgang Giere
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Absicherung der Einführung
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Realisierung: Verfahrensvorschriften

5.4 Programmierung und Test - Programmdokumentation

Programmierung und Test sind nicht voneinander zu trennen. Die Programmierung beginnt erst nach Genehmigung des Feinkonzeptes und endet erst nach Abschluß des Systemtests mit der Fertigstellung der Systembeschreibung. Allerdings kann die Programmierung weitgehend auf die Definitionen des Feinkonzeptes zurückgreifen, dann nämlich, wenn diese im FileMan formalisiert erfolgten. Es gehört zu den Aufgaben des verantwortlichen Programmierers, die Verarbeitungslogik zu spezifizieren , evtl. die vorgeschlagenen Programme/Module weiter zu detaillieren, die Programmbausteine zu programmieren, einzeln und im Verbund zu testen, an der Erstellung von Anwenderhandbuch und Arbeitsanweisungen mitzuwirken. Während dieser Phase sind die allgemeinen Richtlinien für Programmierung und Test zu berücksichtigen. Die Programmierungs- und Testphase endet mit der Vorlage der Systembeschreibung mit abgeschlossener Programmdokumentation beim Auftragsgremium. Entsprechend gliedert sich dieses Kapitel in die Abschnitte:
  1. Allgemeine Richtlinien
  2. Allgemeine Richtlinien für das Testen
  3. Spezielle Programmdokumentation - Inhalt der Systembeschreibung.